Die Elemente des Qualitätsmanagements sind keine neue Erfindung des Sozialgesetzgebers. Die gesetzliche Verankerung des Qualitätsmanagements als Pflicht auch für niedergelassene Ärzte, verunsichert Praxisinhaber und deren Mitarbeiter.
Was muss ich tun? Wie muss ich es tun?
Sicherlich wird es anfangs mit zusätzlicher Arbeitsbelastung und auch mit Kosten verbunden sein. Dennoch werden sich die Mühen bereits mittelfristig lohnen.
Zum Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems in der Arztpraxis gehören ua. folgende Punkte:
Profil der Praxis
Praxisleitlinien
Zuständigkeit & Verantwortlichkeit
Praxispolitik & Praxisziele
regelmäßige, ergebnisorientierte und protokollierte Teamsitzungen
Erstellung eines Praxisorganigramms
Darstellung des Leistungsspektrums der Praxis
Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen
Prozessbeschreibungen
Festlegung von Qualitätszielen
Durchführung einer ersten Patientenbefragung
Verfahrensanweisungen & Arbeitsanweisungen
Gerne unterstütze und berate ich Sie bei der Einführung, Aufbau und Durchführung Ihres Qualitätmanagement- System!